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Überblick: Erbschaft-/ Schenkungsteuerberatung

Wir bieten kompetente Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, um Vermögen effizient zu übertragen und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Dabei entwickeln wir individuelle Strategien, die rechtlich sicher und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Erbschaftssteuererklärung
Schenkungsteuererklärung
Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
Freibeträge und Steuerklassen

Die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung erfordert präzise Planung und Fachwissen. Wir unterstützen Sie dabei, steuerliche Vorteile zu nutzen und Ihre Pflichten korrekt zu erfüllen – schnell, sicher und kompetent.

Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung + Wir helfen Ihnen, Ihre Steuererklärung korrekt und steuerlich optimiert zu erstellen – schnell und zuverlässig. Ob Privatpersonen oder Unternehmer – wir bieten maßgeschneiderte Beratung für jede Branche. Mit unserer Expertise helfen wir Ihnen, steuerliche Vorteile zu nutzen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung!

Selina Reinartz

Steuerfachwirtin
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Erbschaftssteuererklärung

Die Erbschaftsteuererklärung muss nach dem Erbfall abgegeben werden. Wir unterstützen Sie dabei, den Nachlass korrekt zu bewerten, alle relevanten Freibeträge zu nutzen und die Erklärung fristgerecht und fehlerfrei einzureichen.

Nach dem Erbfall ist die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung erforderlich, um die Steuerlast korrekt zu ermitteln und fristgerecht an das Finanzamt zu übermitteln. Dies kann je nach Umfang des Erbes und den bestehenden Freibeträgen komplex werden.

Unsere Experten helfen Ihnen, den gesamten Nachlass präzise zu bewerten, um die Steuerlast zu minimieren. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren, wie Steuerklassen, Freibeträge und die genaue Wertermittlung von Immobilien oder Betriebsvermögen. Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihre Erbschaftsteuererklärung vollständig und fristgerecht eingereicht wird.

Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Erbschaft steuerlich optimal zu gestalten.

Schenkungssteuererklärung

Eine Schenkungssteuererklärung ist erforderlich, wenn Sie eine Schenkung erhalten oder selbst vornehmen. Wir helfen Ihnen, den Wert der Schenkung korrekt zu ermitteln und die Erklärung fristgerecht und steuerlich optimiert einzureichen.

Eine Schenkungssteuererklärung ist erforderlich, wenn Sie eine Schenkung erhalten oder selbst vornehmen. Unsere Experten ermitteln den Wert der Schenkung präzise, berücksichtigen Freibeträge und steuerliche Besonderheiten und reichen die Erklärung fristgerecht beim Finanzamt ein. So optimieren Sie Ihre Steuerlast und stellen sicher, dass Ihre Schenkung rechtlich und steuerlich korrekt abgewickelt wird.

Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung, um unnötige steuerliche Nachteile zu vermeiden und Ihre Vermögensübertragung rechtssicher und effizient zu gestalten.

Vermögensübertragung zu Lebzeiten

Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten ermöglicht es, Erbschaftssteuern zu minimieren und von Schenkungsfreibeträgen zu profitieren. Wir beraten Sie, wie Sie Vermögenswerte steuerlich optimal an die nächste Generation weitergeben und Freibeträge effizient nutzen können.

Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten ist eine effiziente Strategie, um die Erbschaftssteuer zu minimieren und Vermögenswerte steuerlich vorteilhaft an die nächste Generation weiterzugeben. Indem Sie Vermögenswerte zu Lebzeiten verschenken, reduzieren Sie den steuerpflichtigen Nachlass, was zu geringerer Erbschaftssteuer führt. Profitieren Sie von den hohen Freibeträgen, die alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können. Dies ermöglicht eine steuerlich optimierte Vermögensübergabe, ohne die Erben mit hohen Steuern zu belasten.

Wir beraten Sie umfassend, wie Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten effektiv übertragen können – sei es durch direkte Schenkungen, die Übertragung von Immobilien oder durch die Nutzung von speziellen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Unsere Experten helfen Ihnen, die Werte korrekt zu ermitteln und die Freibeträge optimal auszuschöpfen, um Ihre steuerliche Belastung zu minimieren.

Darüber hinaus prüfen wir, wie sich die Übertragung von Vermögen auf Ihre persönliche Steuer- und Finanzsituation auswirkt und welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind. Mit einer frühzeitigen und gezielten Vermögensübertragung können Sie Ihre Nachfolgeplanung sicherstellen und gleichzeitig steuerliche Vorteile langfristig sichern. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Vermögensübertragung zu optimieren.

Vermögens- und Nachlassplanung

Mit einer frühzeitigen Vermögens- und Nachlassplanung stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen übertragen wird. Wir helfen Ihnen, steuerliche Vorteile zu nutzen, Erbschaftssteuern zu minimieren und Ihre Nachfolge langfristig zu sichern.

Eine sorgfältige Vermögens- und Nachlassplanung ist entscheidend, um Ihr Vermögen gezielt zu übertragen und die steuerliche Belastung zu minimieren. Durch eine vorausschauende Planung können Sie sicherstellen, dass Ihre Vermögenswerte nach Ihren Wünschen an die nächsten Generationen übergehen. Dabei spielen sowohl steuerliche als auch rechtliche Aspekte eine zentrale Rolle.

Wir unterstützen Sie dabei, eine individuelle Strategie für die Vermögensübertragung zu entwickeln, sei es durch Schenkungen, die Erstellung von Testamenten oder die Übergabe von Unternehmensanteilen. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Vermögenswerte optimal zu strukturieren, um Freibeträge auszuschöpfen und Erbschaft- sowie Schenkungssteuern zu minimieren.

Zudem bieten wir Beratung zu Themen wie der Unternehmensnachfolge und der Regelung von Pflichtteilsansprüchen, um sicherzustellen, dass Ihre Erben nicht nur steuerlich gut gestellt, sondern auch rechtlich abgesichert sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihren Nachlass so zu gestalten, dass Ihre Wünsche in jeder Hinsicht erfüllt werden.

Freibeträge und Steuerklassen bei Erbschaft und Schenkung

Bei Erbschaften und Schenkungen spielen Freibeträge und Steuerklassen eine entscheidende Rolle. Je nach Verwandtschaftsgrad variieren die Freibeträge, die steuerfrei übertragen werden können. Wir helfen Ihnen, diese optimal zu nutzen, um die Steuerlast zu minimieren und Ihre Vermögensübertragung effizient zu gestalten.

Freibeträge und Steuerklassen sind zentrale Elemente bei der Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Je nach Verwandtschaftsgrad der Erben oder Beschenkten zum Erblasser oder Schenker wird eine bestimmte Steuerklasse zugeordnet, die die Höhe der Freibeträge und die Steuerbelastung bestimmt.

So sind in der Steuerklasse I, die für enge Verwandte wie Kinder, Ehepartner oder Eltern gilt, die Freibeträge am höchsten. Kinder können so beispielsweise bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, Ehepartner sogar bis zu 500.000 Euro. In den höheren Steuerklassen, die für weiter entfernte Verwandte oder Dritte gelten, fallen die Freibeträge deutlich geringer aus, und die Steuerlast ist entsprechend höher.

Die Freibeträge im Erbschafts- und Schenkungsrecht können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Dies ermöglicht eine langfristige steuerliche Planung, mit der Sie die Steuerlast über mehrere Jahre hinweg verteilen und optimieren können.

Wir beraten Sie, wie Sie diese Freibeträge und Steuerklassen optimal nutzen, um Ihre Erbschafts- oder Schenkungsteuer zu minimieren und die steuerliche Belastung für Sie und Ihre Erben zu verringern. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre individuelle Situation zu analysieren und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.

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