Bei Erbschaften und Schenkungen spielen Freibeträge und Steuerklassen eine entscheidende Rolle. Je nach Verwandtschaftsgrad variieren die Freibeträge, die steuerfrei übertragen werden können. Wir helfen Ihnen, diese optimal zu nutzen, um die Steuerlast zu minimieren und Ihre Vermögensübertragung effizient zu gestalten.
Freibeträge und Steuerklassen bei Erbschaft und Schenkung
Freibeträge und Steuerklassen sind zentrale Elemente bei der Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Je nach Verwandtschaftsgrad des Erben oder Beschenkten zum Erblasser oder Schenker wird eine bestimmte Steuerklasse zugeordnet, die die Höhe der Freibeträge und die Steuerbelastung bestimmt.
In Steuerklasse I, die für enge Verwandte wie Kinder, Ehepartner oder Eltern gilt, sind die Freibeträge am höchsten. So können Kinder beispielsweise bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, während Ehepartner sogar bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten können. In den höheren Steuerklassen, die für weiter entfernte Verwandte oder Dritte gelten, fallen die Freibeträge deutlich geringer aus, und die Steuerlast ist entsprechend höher.
Darüber hinaus können Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden, was eine langfristige steuerliche Planung ermöglicht, um die Steuerlast über mehrere Jahre hinweg zu verteilen und zu optimieren.
Wir beraten Sie, wie Sie diese Freibeträge und Steuerklassen optimal nutzen, um Ihre Erbschafts- oder Schenkungsteuer zu minimieren und die steuerliche Belastung für Sie und Ihre Erben zu verringern. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre individuelle Situation zu analysieren und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.