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C5

Digitalisierung Ihres Rechnungswesens

By HKKG

In den letzten Jahren haben bereits zahlreiche Mandanten Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung mit unserer Hilfe digitalisiert. Die DATEV bietet hierzu mit dem Tool „DATEV Unternehmen online“ den geeigneten technischen Rahmen. Die digitale Verwaltung Ihres Rechnungswesens bietet Ihnen folgende Vorteile:

– eine Softwarelösung, mit der Sie in einem Programm
– bei sich vor Ort arbeiten,
– Bankgeschäfte abwickeln,
– Daten und Belege an HKKG übermitteln und
– Daten und Belege an HKKG empfangen können
– Ihre digitalen Belege werden in einem der sichersten und größten Rechenzentren in Deutschland aufbewahrt
– Einfaches Verwalten, Finden und Lesen von Ihren eigenen Belegen bequem vom PC aus
– Automatisierte vollständig ausgefüllte Überweisungsvorschläge durch OCR-Texterkennung
– Revisionssicheres Kassenbuch inklusive
– Automatisierte Überweisungsvorschläge für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
– Übergabe Pendelordner entfällt
– Empfang und Archivierung von Auswertungen wie BWAs und Summen- und Saldenlisten
– Zahlreiche Auswertungsmöglichkeiten aus unserer Buchführung, z. B. Kunden- und Lieferantenkonten, Aufwands- und Umsatzkonten stehen Ihnen direkt und rund um die Uhr zur Verfügung
– Direkter weltweiter Zugriff auf alle Ihre rechnungslegungsrelevanten Daten – von den Ein- und Ausgangsrechnungen selber bis zu Umsatzlisten, Überweisungen und zu den Auswertungen unserer Kanzlei sowie
– Die Möglichkeit, weltweit Bankgeschäfte bequem vom Laptop aus zu erledigen
– Und vieles mehr

Neue Partner ab 2022

By In eigener Sache

Neuer Partner Marc Klein

Zum 1.1.2022 haben wir mit Marc Klein einen neuen Partner in die Kanzlei aufgenommen. Marc Klein ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und ist mit Andreas Glasmacher seit den gemeinsamen Studientagen eng befreundet. Dementsprechend ähneln sich die beruflichen Lebensläufe: Nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften in Aachen war Herr Klein acht Jahre bei KPMG tätig. Im Anschluss war er über zehn Jahre bei einer mittelständischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Niederlassungsleiter tätig.

Wir freuen uns sehr, mit ihm ein kompetentes und freundliches Teammitglied gewonnen zu haben. Sie erreichen Herrn Klein unter marc.klein@hkkg-koeln.de oder unter der bekannten zentralen Telefonnummer.

Neuer Partner Frank Langner

Zum 1.1.2022 haben wir auch Frank Langner als neuen Partner in die Kanzlei aufgenommen. Frank Langner ist schon fast sechs Jahre bei uns als angestellter Berufsträger tätig und kennt die Kanzleiabläufe und die meisten Mandanten daher bereits sehr gut.
Er ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und überwiegend auf dem Gebiet des allgemeinen Wirtschafts- und Zivilrechts tätig. Hierzu gehören insbesondere das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht und das Vertragsrecht in all seinen Facetten.

Wir freuen uns ebenso sehr, dass Frank Langner nunmehr als Partner unser Team verstärken und unsere Mandanten weiter unterstützen wird. Sie erreichen Herrn Langner wie gewohnt unter frank.langner@hkkg-koeln.de oder unter der bekannten zentralen Telefonnummer.

HKKG – jetzt auch in Frechen

By In eigener Sache

Eröffnung einer Niederlassung in Frechen

Zum 1.1.2022 haben wir eine HKKG Niederlassung in Frechen in der Antoniterstraße 12 eröffnet. Durch Übernahme der traditionsreichen Frechener Kanzlei Parowski, deren Eigentümer in den wohlverdienten Ruhestand gewechselt sind, konnten wir diesen Mandanten und Mitarbeitern bei HKKG ein neues Zuhause bieten. Wir freuen uns sehr auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit den „neuen“ Frechener Mandanten und den neuen Teammitgliedern. Wir laden auch ausdrücklich gerne unsere zahlreichen „alten“ Mandanten aus dem Kölner Westen und aus Frechen herzlich ein, unsere Niederlassung zu besuchen. Telefonisch erreichen Sie die Frechener Niederlassung unter unserer bekannten zentralen Kölner Telefonnummer oder unter 02234 / 957050.

Aktualisierung des Mindeststandards zur Nutzung und Mitnutzung externer Cloud-Dienste

By HKKG

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 07.07.2021 einen aktualisierten Mindeststandard für die Nutzung externer Cloud-Dienste in Version 2.0 veröffentlicht. Der Mindeststandard behandelt die Themen Informationssicherheit, Transparenz von Cloud-Dienstleistungen sowie geeignete Prüfungen dazu.

In der gleichen Veröffentlichung wurde außerdem ein weiterer Mindeststandard zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste publiziert, der sich mit dem Sonderfall beschäftigt, dass Cloud-Dienste ohne Vertragsverhältnis mit einem Dienstanbieter genutzt werden. Das tritt insbesondere dann ein, wenn institutionsübergreifend zusammen gearbeitet wird.

Die Änderungen wurden vor allem mit Rücksicht auf den aktuellen Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2020 und das aktuelle IT-Grundschutz Kompendium vom 01. Februar 2021 vorgenommen.

Informationen zu unserem C5-Prüfungsangebot finden Sie hier.